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Aufrechterhaltung der WEEE-Konformität

Um die WEEE-Vorschriften einzuhalten, müssen die Hersteller einem Hersteller-Compliance-System beitreten, das eine Verbindung zwischen den Herstellern und den Umweltbehörden herstellt und eine Reihe von Dienstleistungen anbietet, die es ermöglichen, Elektro- und Elektronikaltgeräte effektiv und wirtschaftlich zu recyceln oder wiederzuverwenden. Neue Elektro- und Elektronikgeräte, die auf den Markt gebracht werden, müssen mit bestimmten Informationen versehen sein, um eine korrekte Entsorgung durch den Endverbraucher zu ermöglichen. Die Informationen müssen auch den Behandlungsanlagen zur Verfügung gestellt werden, damit die neuen Produkte effizient wiederaufbereitet werden können.

WEEE-Kennzeichnung

WEEE symbol

Das vom Europäischen Rat angenommene Symbol für Elektro- und Elektronik-Altgeräte besteht aus einer durchgestrichenen Mülltonne mit oder ohne einen einzelnen schwarzen Strich unterhalb des Symbols. Der schwarze Strich zeigt an, dass die Geräte nach 2005, als die Richtlinie in Kraft trat, in Verkehr gebracht wurden. Waren ohne den schwarzen Strich wurden zwischen 2002 und 2005 hergestellt. In diesen Fällen werden sie als “historische Elektro- und Elektronik-Altgeräte” behandelt und fallen nicht unter die Rückerstattung im Rahmen der Herstellerregelungen.

Das Symbol weist darauf hin, dass das Produkt nicht als unsortierter Abfall entsorgt werden darf, sondern zur Wiederverwertung und zum Recycling einer getrennten Sammelstelle zugeführt werden muss. Um den WEEE-Vorschriften zu entsprechen, muss die WEEE-Kennzeichnung auf allen Elektro- und Elektronikgeräten erscheinen, die in der EU in Verkehr gebracht werden.

WEEE-Etiketten sind obligatorisch für Produktkategorien wie Geräte zum Temperaturaustausch, wie Kühlschränke und Klimaanlagen, Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen mit einer Fläche von mehr als 100 cm².

Informationen für Endnutzer und Kunden

Gemäß den Fristen und Anforderungen der WEEE-Gesetzgebung der EU-Mitgliedsstaaten sollten die folgenden Informationen dem Endverbraucher zur Verfügung gestellt werden:

“Das Symbol auf dem Produkt oder seiner Verpackung weist darauf hin, dass dieses Produkt nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. Stattdessen liegt es in Ihrer Verantwortung, Ihr Altgerät zu entsorgen, indem Sie es an einer ausgewiesenen Sammelstelle für das Recycling von Elektro- und Elektronikaltgeräten abgeben.

Wenn Sie Ihre Altgeräte bei der Entsorgung trennen und recyceln, tragen Sie dazu bei, die natürlichen Ressourcen zu schonen und sicherzustellen, dass die Geräte auf eine Weise recycelt werden, die die menschliche Gesundheit und die Umwelt schützt. Weitere Informationen darüber, wo Sie Ihre Abfälle zum Recycling abgeben können, erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Behörde.”

WEEE-Registrierung

Die WEEE-Nummer ist eine Herstellernummer, die den Erstinverkehrbringern von Elektro- und Elektronikgeräten zugeteilt wird. Sie besteht aus einem Ländercode und einer 8-stelligen Zahlenfolge (z. B. “WEEE Reg. No. DE 12345678”). Der Registrierungsprozess umfasst die Anmeldung bei einem WEEE Producer Compliance Scheme (PCS) oder direkt bei der Umweltagentur.

Erzeuger müssen eine jährliche Registrierungsgebühr an die zuständige Behörde entrichten. Die Hersteller oder die in ihrem Namen tätigen Systeme zur Einhaltung der WEEE-Richtlinie müssen jährlich Daten über die Menge der von ihnen in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte melden. Die Registranten sind auch dafür verantwortlich, die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu organisieren und/oder zu finanzieren und den Recyclingunternehmen spezifische Informationen zur Verfügung zu stellen.

Behandlung

Die Unternehmen müssen bestätigen, dass die Behandlung und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die im Namen ihres Unternehmens durchgeführt werden, den Anforderungen der WEEE-Richtlinie entsprechen. Diese Anforderungen sind in den von den Mitgliedstaaten verabschiedeten Rechtsvorschriften festgelegt, einschließlich der Anforderungen an die besondere Behandlung bestimmter Teile und die erzielten Gesamtverwertungsquoten.

Compliance- und Rücknahmesystem (CTBS)

Ab Januar 2021 sind große Einzelhändler verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurückzunehmen, wenn ein Verbraucher ein neues, ähnliches Gerät kauft. Im Einklang mit den geltenden WEEE-Vorschriften muss der Einzelhändler diesen Service jedem kostenlos anbieten, unabhängig davon, ob er etwas in seinem Geschäft gekauft hat. In den meisten EU-Mitgliedstaaten wurden Compliance- und Rücknahmesysteme (CTBS) eingerichtet, um den Herstellern die Einhaltung der Vorschriften zu ermöglichen.

Verantwortung und Entsorgung im Rahmen des WEEE Compliance Scheme

Das Rücknahmesystem des Herstellers ist für seine Elektro- und Elektronik-Altgeräte verantwortlich. Der ursprüngliche Hersteller kann die Informationen über die Verfügbarkeit des Rücknahmesystems weitergeben, damit seine Elektro- und Elektronikgeräte-Lieferanten und -Händler die Elektro- und Elektronik-Altgeräte des Unternehmens entsorgen können, allerdings können sie für diesen Service Gebühren verlangen.

Im Rahmen des WEEE-Systems sind die Haushalte verpflichtet, ihren Elektroschrott ordnungsgemäß zu entsorgen. Wenn ein elektrisches oder elektronisches Gerät ein durchgestrichenes Mülltonnensymbol trägt, darf es nicht in den Hausmüll geworfen werden, sondern muss bei der nächstgelegenen Recyclingstelle für Haushaltsabfälle oder bei einer städtischen Sammelstelle abgegeben werden.

Schlussfolgerung

Die Endnutzer sind letztendlich für die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten verantwortlich, wenn diese das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht haben. Gemäß der WEEE-Richtlinie müssen die Hersteller mehrere Schritte unternehmen, um diese Verantwortung klar und einfach zu machen. Wenn Hersteller und Endnutzer zusammenarbeiten, können sie dazu beitragen, die natürlichen Ressourcen zu schonen und Elektroschrott von den Mülldeponien fernzuhalten.

Autor

  • Poongodi

    Poongodi Manickam ist Design- und Entwicklungsingenieurin bei Talema India. Sie hat einen Bachelor-Abschluss in Elektronik und Kommunikationstechnik von der Universität Madras und einen Master-Abschluss in Human Resource Management von der Periyar Universität Salem und ist seit 2000 bei Talema.

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Poongodi Manickam ist Design- und Entwicklungsingenieurin bei Talema India. Sie hat einen Bachelor-Abschluss in Elektronik und Kommunikationstechnik von der Universität Madras und einen Master-Abschluss in Human Resource Management von der Periyar Universität Salem und ist seit 2000 bei Talema.
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